Strafverteidiger
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Strafverteidiger – Ihr Rechtsbeistand in schwieriger Situation vor Gericht
Info (keine Rechtsberatung):
Seit jeher ist die Strafe eine Maßnahme, um das rechtswidrige Verhalten des Straftäters zu ahnden; er soll für seine Tat bestraft werden. Das ist in unserer heutigen Gesellschaft ebenso der Fall wie vor Jahrhunderten. Doch das dazugehörige Strafrecht und die damit verbundenen Umstände haben sich gegenüber früher ganz wesentlich geändert. Wie es heißt, leben wir in Deutschland in einem Rechtsstaat. Der beinhaltet für den Bürger unter anderem auch Rechtssicherheit. Jeder kann sich fest darauf verlassen, dass rechtsrelevante Tatbestände angemessen und juristisch einwandfrei geklärt werden. An dieser Klärung sind mit dem Richter, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger drei Parteien beteiligt. Im Strafverfahren ist die Situation in aller Regel so, dass der Staatsanwalt den Täter wegen einer begangenen Straftat anklagt. Der Täter bevollmächtigt den Rechtsanwalt, ihn bestmöglich zu verteidigen. Der Richter beziehungsweise das Gericht wägt die Argumente von Kläger und Strafverteidiger ab, bildet sich eine objektive Meinung und spricht Recht, indem ein Gerichtsurteil gefällt wird.
Der Verteidiger hilft dem Beschuldigten außergerichtlich und vor Gericht dabei, sich zu verteidigen, vereinfacht gesagt um sich zu wehren. Die Basis dazu ist das Strafrecht als eine eigene, besondere Rechtsnorm. Rechtsgrundlage für das Strafrecht ist das Strafgesetzbuch, das StGB. In diesem umfangreichen Gesetzeswerk sind im Wesentlichen die Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen einer Straftat geregelt, das Strafverfahren selbst in der StPO, der Strafprozessordnung. Auch die ist umfang- und facettenreich. Zusätzlich werden, abhängig von Art und Umfang des Strafverfahrens, weitere Gesetze hinzugezogen. Das erfordert vom Strafverteidiger eine profunde Rechtskenntnis sowohl des Strafrechts als auch anderer Rechte und Gesetze, so wie beispielsweise des Zivilrechts mit der ZPO, der Zivilprozessordnung.
Strafverteidiger – lassen Sie sich kompetent beraten und aufklären!
Oberste und sozusagen einzige Aufgabe des Rechtsanwalts ist die Verteidigung seines Mandanten. Für den ist er in allen Belangen des Strafverfahrens eine, oftmals die einzige Vertrauensperson. Der Strafverteidiger vertritt immer und zuallererst die Interessen des Beschuldigten. Diese Pflicht gibt ihm gleichzeitig das Recht, diese Rechtsvertretung subjektiv und einseitig zugunsten seines Mandanten auszuüben. Dabei muss der Strafverteidiger lediglich die Grenzen des Strafrechts sowie seines Standesrechts einhalten. Ansonsten ist er völlig in seiner Entscheidung, wie und auf welche Weise er seinen Mandanten verteidigt. Mit dem Staatsanwalt als seinem „natürlichen Feind“ sind Konflikte in jedem Strafverfahren geradezu vorprogrammiert. Einen konfliktfreien Strafprozess kann es allein schon deswegen nicht geben, weil Staatsanwalt und Verteidiger völlig konträre Interessen vertreten. Der eine strebt eine Bestrafung an, der andere den Freispruch des Beschuldigten. Dazwischen steht als dritte Partei der „unabhängige Richter“.
Unterschieden wird bei den Rechtsanwälten zwischen dem Pflichtverteidiger und einem Wahlverteidiger. Wenn der Beschuldigte keinen Wahlverteidiger benennen oder bezahlen kann, dann wird ihm ein Pflichtverteidiger zugewiesen. Diese notwendige Verteidigung ist in § 140 StPO näher geregelt. Nach § 137 StPO hat der Beschuldigte in jeder Lage und zu jeder Zeit des Verfahrens das Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen. In einem Strafverfahren liegt es nahe, dass es sich dabei um einen Strafverteidiger handelt. Nur, oder gerade er ist aufgrund seiner spezifischen Kenntnisse dazu in der Lage, die Situation richtig einzuschätzen und den Betroffenen angemessen zu verteidigen. Denn ab jetzt muss der Beschuldigte damit rechnen, angeklagt und anschließend verurteilt, sprich bestraft zu werden.
Freispruch nur mit einem professionellen Verteidiger in Strafsachen
Bei Strafsachen sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren
Im Grunde genommen ist jedem bewusst, was eine Straftat ist; ganz vereinfacht gesagt ist sie etwas Verbotenes, ein Verstoß gegen Recht und/oder Gesetz. Das Spektrum reicht vom einfachen Einbruch mit und ohne Diebstahl bis hin zu Entführung und Mord. Dazwischen liegen zahlreiche und vielfältige Tatbestände, die ein Rechtsverstoß und somit eine Straftat sind. Für eine Straftat müssen grundsätzlich drei Voraussetzungen erfüllt sein.
• Die begangene Tat muss in einem geltenden Gesetz als verbotene Tat definiert und mit einer Strafe bedroht sein
• Der Täter muss bei vollem Bewusstsein und schuldhaft gehandelt, die Tat begangen haben
• Der Täter muss rechtswidrig und ohne einen Rechtfertigungsgrund wie beispielsweise Notwehr gehandelt haben
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, dann empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. In der Regel wird der Betroffene zu diesem Zeitpunkt von der Staatsanwaltschaft beschuldigt. Daraus resultiert, dass er sich verteidigen möchte und muss, um eine Bestrafung zu verhindern oder möglichst zu minimieren. Auch der sogenannte „unbescholtene Bürger“ kann durchaus in eine Alltagssituation geraten, in der die Hilfe eines Verteidigers notwendig wird. Daher ist es keineswegs übertrieben, in den persönlichen Unterlagen mit Ausweis und Führerschein auch die Rufnummer und Anschrift eines, und zwar seines Strafverteidigers mit sich zu führen. Beispiele aus der Praxis dafür sind eine überraschende Festnahme nachts oder am Wochenende, die Verhaftung oder eine U-Haft, die Untersuchungshaft. In solchen Fällen sollte der Betroffene gegenüber der Polizei und/oder dem Untersuchungsrichter, dem sogenannten Haftrichter keine Aussage machen. Er muss vielmehr von seinem in Deutschland geltenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und darauf drängen, dass mit dem von ihm benannten Strafverteidiger Kontakt aufgenommen wird.
Überall im Bundesgebiet bieten Verteidiger für Strafrecht rund um die Uhr einen Notdienst an. Sie sind entweder direkt über ihre eigen Kanzlei erreichbar, oder sie haben sich zu Vereinen beziehungsweise Organisationen zusammengeschlossen. Ihr Interesse ist es, zu jeder Zeit für Menschen zur Verfügung stehen, die von einer auf die andere Minute in eine Situation geraten, in der sie noch nie waren und in der sie ihre Rechte nicht kennen. Das nutzt die Gegenseite mit Staatsanwaltschaft und Polizei „gnadenlos“ aus. Was einmal gesagt oder gar unterschrieben ist, das kann nur schwer wieder zurückgenommen oder entkräftet werden. Wie in jedem Krimi gezeigt, sollte der Beschuldigte die Ruhe bewahren und auf seinen Strafverteidiger warten. Mit dem wird der Sachverhalt unter vier Augen besprochen und die aktuelle Situation analysiert. Anschließend spricht entweder der Verteidiger, oder aber der Beschuldigte in dessen Beisein. Der ist jetzt in guten Händen; und zwar auch dann, wenn die nächsten Stunden anders verlaufen als zunächst gedacht. Dem Betroffenen muss bewusst sein, dass er mit dem Rechtsbeistand einen Fachmann zur Seite hat, der Recht und Gesetz kennt, dem er vertrauen kann, und der ausschließlich im seinem eigenen Interesse handelt. Das i-Tüpfelchen ist der Verteidiger als ein Fachanwalt für Strafrecht. Er hat seine Kompetenz und sein besonderes Fachwissen gegenüber der Anwaltskammer nachgewiesen und ist ein wirklich ausgewiesener Fachmann auf seinem Gebiet.
Ein Strafverteidiger mit Kompetenz, Service und absoluter Diskretion
Ein Rechtsanwalt ist, gemeinsam mit dem Gericht und mit der Staatsanwaltschaft, ein unabhängiges Organ der Rechtspflege nach § 1 BRAO, der Bundesrechtsanwaltsordnung. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit als Verteidiger und in dem Sinne auch als Strafverteidiger ist § 138 der Strafprozessordnung. Der Beschuldigte hat in allen drei Verfahrensabschnitten den Anspruch auf einen Rechtsbeistand; vom Ermittlungs- über das Zwischenverfahren bis hin zur Hauptverhandlung. Der Mandant kann durchaus hohe Ansprüche an seinen Verteidiger und dessen Kanzlei stellen. Eigenschaften seiner Vertrauensperson wie fachliche und soziale Kompetenz, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Diskretion stehen dabei an oberster Stelle. Das Strafrecht ist so vielseitig, dass auch ein sehr guter nicht auf jedem Gebiet der beste Fachmann sein kann. Für ihn ist es ein Gebot der Fairness, in einem solchen Falle seinen Mandanten an einen Kollegen weiterzureichen, von dem er noch besser, sprich optimal beraten und vertreten werden kann. Der Beschuldigte ist in einer prekären, vielfach in einer Ausnahmesituation. Soziale Kompetenz, menschliches Verständnis sowie ein offenes Ohr für Worte zwischen den Zeilen sind für beide Seiten hilfreich. In den meisten Fällen befindet sich der Beschuldigte nicht in der Untersuchungshaft, sondern zuhause in seinem heimischen Umfeld. Dennoch ist er psychisch stark belastet. Ihm hilft es zu wissen, dass sein Strafverteidiger buchstäblich jederzeit für ihn da ist. Zu dieser Vertrauensbildung trägt auch bei, wenn das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei einen angemessenen, verständnisvollen Umgang mit dem Mandanten pflegt. Nicht umsonst gilt für ihn nach deutschem Gesetz solange die Unschuldsvermutung, wie die Schuld nicht bewiesen ist. Und das geschieht erst mit dem rechtskräftigen Gerichtsurteil. Bis dahin ist es ein weiter Weg. In vielen Fällen kommt es gar nicht dazu, weil dank der guten Strafverteidigung ein Freispruch erreicht wurde. Ob „erster oder zweiter Klasse“ ist unerheblich, denn Freispruch ist letztendlich Freispruch.
Diskretion des Strafverteidigers und seiner gesamten Kanzlei ist so selbstverständlich wie notwendig. Der Beschuldigte ist in dieser Hinsicht auf der absolut sicheren Seite. Ein Verteidiger in Strafsachen ist schon allein deswegen verschwiegen, weil er ausschließlich die Interessen seines Mandanten vertritt, und das mit allen zulässigen Mitteln. Er würde seine eigenen Bemühungen konterkarieren, wenn es anders wäre. In unserer Kanzlei wird mit modernster Büro- und Kommunikationstechnik gearbeitet. Das schafft Vertrauen bei unseren Mandanten und gibt ihnen die Sicherheit, bei uns wirklich gut aufgehoben zu sein. Sie können uns in jeder erdenklichen Notsituation erreichen. Unsere bundesweite Zulassung bei allen Gerichten macht es möglich, dass wir unsere Mandanten überall nicht nur beraten, sondern auch rechtlich vertreten können. Telefon mit Festnetz und Mobilfunk, Fax, E-Mail und Skype sorgen für eine 24h-Kommunikation, die auf eine Antwort nicht lange warten lässt. Wenn Ihr Strafverteidiger temporär nicht persönlich für Sie ansprechbar ist, dann übernimmt das Sekretariat die Kommunikation. So ist eine Informationslücke ausgeschlossen. Zur Kostenfrage, die zwar nicht im Vordergrund steht, aber dennoch nicht vernachlässigt werden kann, findet sich für jeden Fall eine ganz individuelle, passende Lösung. Für Sie kommt es in erster Linie darauf an, dass Sie bestmöglich verteidigt und vor der Staatsanwaltschaft geschützt werden.
Man kann Ihnen in einer schwierigen Ausnahmesituation helfen
Jeder in die Gesellschaft eingebundene Bürger ist bestrebt, sich nach geltendem Recht und Gesetz zu verhalten. Dazu gehört auch, dass er keine vorsätzliche Straftat begeht und infolgedessen auch nicht bestraft werden kann. Doch im Laufe eines jahrzehntelangen Lebens können Situationen eintreten, in denen der Lebenslauf einen „kleinen Knick“ bekommt. Ob beabsichtigt, ob durch Nachlässigkeit oder durch einen reinen Zufall bleibt dahingestellt. Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob es sich um eine Straftat handelt, sind ausschließlich die Fakten. An dieser Stelle weiß der Betroffene naturgemäß nicht weiter. Für Polizei und Staatsanwaltschaft wird er von einer auf die andere Minute zum Beschuldigten. Er muss sich gegen die Beschuldigungen verteidigen und braucht dazu einen versierten Strafverteidiger. Für den sind der Kontakt und die Konfrontation mit den Behörden beruflicher Alltag. Er kennt sich im Gestrüpp der Gesetze aus und findet den richtigen Weg, um seinem Mandanten zu verteidigen.
Mit unserer Kanzlei stehen wir den Mandanten bundesweit zur Verfügung; von Flensburg bis Oberstdorf und von Aachen im Westen bis an die polnische Grenze im Osten. Ein Rechtsproblem, das von der Gegenseite als Straftat bewertet wird, kann sich tagtäglich ergeben. Wenngleich sich Deutschland als ein lupenreiner Rechtsstaat bezeichnet, so muss dennoch der Beschuldigte im wahrsten Sinne des Wortes erstklassig verteidigt werden. Das kann er nicht selbst tun, und in vielen Fällen darf er es auch nicht. Hier gilt der sogenannte Anwaltszwang. Der Betroffene ist immer gut beraten, wenn er selbst einen Wahlverteidiger benennen kann, anstatt dass ihm vom Gericht ein Pflichtverteidiger zugewiesen wird. Wir sind mit unserer Kanzlei ein Expertenteam in der Strafverteidigung. Eine rechtskräftige Strafe hat für den Bestraften vielfältige Konsequenzen mit Auswirkungen sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich. Einträge über eine Bestrafung bleiben in der Schufa sowie im Führungszeugnis über mehrere Jahre hinweg bestehen und auch für Dritte sichtbar. Mit einer gekonnten Strafverteidigung ist es oftmals möglich, die Argumente der Staatsanwaltschaft buchstäblich zu zerpflücken und das Gericht vom Gegenteil, also von der Unschuld zu überzeugen. Das Ergebnis lautet dann „Der Beschuldigte wird freigesprochen, die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Staatskasse“.
Kommen Sie zu unserem Standort: hier!
Für Sie als denjenigen in der Bredouille kommt es darauf an, sich für den richtigen, den geeigneten Strafverteidiger zu entscheiden. Der hat eine exzellente Ausbildung sowie eine langjährige Berufserfahrung in der Strafverteidigung. Nicht jedes Verfahren endet mit einem Freispruch. Können und Erfolg des Strafverteidigers müssen immer in Relation dazu gesehen und bewertet werden, wie die Ausgangssituation bei der Klageerhebung war, und was im Ergebnis daraus geworden ist. Bei dieser Betrachtungsweise schneidet unsere Kanzlei ausgesprochen positiv ab.
Vor diesem Hintergrund sind Sie wirklich gut beraten, wenn Sie sich im Fall der Fälle so früh wie möglich an uns wenden. Tun Sie das, bevor Sie bei Polizei und Staatsanwaltschaft irgendetwas aussagen. Dazu kann Sie niemand zwingen. Sie haben im Gegenteil das Recht dazu, dass der von Ihnen benannte, also Ihr Strafverteidiger zeitnah darüber informiert wird, dass Sie sich von ihm beraten und vertreten lassen möchten. Der Rest ist dann eine reine Formsache. Ich komme dorthin, wo Sie momentan sind, lasse mich von Ihnen bevollmächtigen und übernehme alles Weitere für Sie.
Siehe auch bei Wikipedia.